Sozialrecht

Kein Arbeitsrecht ohne Sozialrecht. Zahlreiche Fragestellungen des Arbeitsrechts, mit denen ich in der Praxis häufig zu tun habe, sind eng mit dem Sozialrecht verknüpft. Um nur einige zu nennen:

  • Arbeitslosenversicherung
  • SGB II / HARTZ IV
  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Rentenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rehabilitation
  • Teilhabe behinderter Menschen

Noch ein Hinweis: Die Beratungsgebühren werden von Rechtsschutzversicherungen in aller Regel nicht übernommen. Bedürftige können sich einen Beratungshilfeschein ausstellen lassen. Diesen erhalten Bedürftige bei der Rechtsantragstelle des zuständigen Amtsgerichts.